Geförderte Kurse

Staatlich geförderte Weiterbildungskurse dürfen ausschließlich von Bildungsträgern durchgeführt werden, die dafür zugelassen und zertifiziert sind. ci cambio Institut GmbH erfüllt diese Anforderungen und bietet Ihnen folgende zertifizierten Maßnahmen an:

WeGebAU

Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.

Ziele des Förderprogramms WeGebAU:

  • Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten
  • Erschließung von Qualifizierungspersonal
  • Verbesserung und Förderung des Qualifizierungsniveaus von Beschäftigten

Zielgruppe:

Grundsätzlich können Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die älter oder nicht genügend qualifiziert sind. Die Arbeitsagentur setzt die Erfüllung folgender Kriterien für die Förderung über WeGebAU voraus:

  • Eine anerkannte Qualifikation oder eine berufsnotwendige Teilqualifikation fehlt.
  • Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern

Förderinstrumente

  • Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III
  • Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III

Kriterien für die Förderung über WeGebAU

  • Sowohl Bildungsträger als auch Maßnahme müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zertifiziert sein
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Maßnahme und Träger müssen zertifiziert sein.
  • Maßnahme muss allgemeine berufliche Kenntnisse für den Arbeitsmarkt vermitteln.

ci cambio Institut GmbH ist zertifizierter Bildungsanbieter und erfüllt die Kriterien für die Förderung mit WeGebAU.

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Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Der Bildungsgutschein dient zur Vorlage bei dem vom Arbeitnehmer ausgewählten Träger der Weiterbildung. Dieser hat den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Bildungsgutscheine werden für eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgegeben. Sie können regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), deren Ansprechpartner aber nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter ist, können hier profitieren. Da die Förderung durch Bildungsgutschein eine Kann-Leistung ist, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Einzelfall. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten und zahlt weiter Arbeitslosengeld.

Voraussetzungen

Eine Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW-Maßnahme) in Form eines Bildungsgutscheins kann beispielsweise möglich sein, wenn es um die berufliche Wiedereingliederung aus der Arbeitslosigkeit geht, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden ist oder bei Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung erlangt werden könnte. Die Feststellung, ob eine geförderte Weiterbildung für Sie notwendig ist, trifft Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Einlösen des Bildungsgutscheins

Der Arbeitnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme bei ci cambio Institut GmbH einlösen.

ci cambio Institut GmbH

Unsere Weiterbildungsangebote sind zertifiziert. Sie führen zu einer wesentlichen Verbesserung beruflicher Kompetenz, schließen mit einer Teilqualifikation ab und vermitteln auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse (Fremdsprachen). 

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Bildungsprämie

500 Euro für Ihr Sprachentraining

Die Bildungsprämie zahlt sich aus! Sie interessieren sich für einen unserer Sprachkurse, können aber eine Finanzspritze gebrauchen? Dann beantragen Sie die Bildungsprämie und zahle nur die Hälfte! Als Weiterbildungsanbieter ist die ci cambio Institut GmbH nach den Richtlinien der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert.

Für beruflich orientierte Sprachkurse, wie beispielsweise Wirtschaftsenglisch oder Deutsch für den Beruf, kann der Prämiengutschein eingelöst werden.

Ihre beruflich orientierte Weiterbildung unterstützt die Bildungsprämie mit bis zu 500 Euro. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer oder Selbständige ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro nachweisen. Übernommen werden dann 50 Prozent  der Kursgebühr bei einem anerkannten Bildungsnabieter - maximal aber 500 Euro pro Bildungsprämie.

Für jedes Gurppentraining der ci cambio Institut GmbH und für alle Sprachen können Sie die Bildungsprämie anrechnen lassen. Die Prämie muss vor der Kursanmeldung bei den offiziellen Beratungsstellen beantragt werden.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Wir beraten Sie gern!

Anmeldung zum onDaF

"The style was informal but focused on my learning needs. The lessons were conducted exclusively in German which accelerated the learning and stretched my vocabulary and grammar ability. As well as using a text book, the lessons also used a variety of other media which made the lessons more interesting and interactive. The flexible lesson plan maximized the benefits I gained from the lessons. The trainer’s approach is both supportive but also challenging, resulting in quick results. I would have no hesitation in recommending to others."

Ian King, München
Expatriate aus Großbritannien
BiosTel Ltd.