Regierungspräsidium Stuttgart - Abteilung 9 - Referat 92 -
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
telc Deutsch B2
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Fachsprachenprüfung vor der Ärztekammer
Modelltests finden Sie hier.
Eine spezielle Gruppe auf Facebook, die sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte richtet, die in Baden-Württemberg ihre Approbation beantragen möchten, finden Sie hier:
Die Fachsprachenprüfungdient zur Feststellung der für den Arztberuf erforderlichen Fachsprachenkenntnisse in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation, basierend auf dem Sprachniveau C1.
Mit dieser Prüfung müssen Sie Ihre Fachsprachenkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten nachweisen. Die sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen werden dabei anhand speziell entwickelter Bewertungskriterien evaluiert.
Die Prüfer sind erfahrene Ärzte, die anhand eines im Vorfeld klar definierten Fallbeispiels eine typische Situation aus dem Krankenhausalltag simulieren.
Das medizinische Fachwissen des Kandidaten wird keiner Bewertung unterzogen.
Die 60-minütige Fachsprachenprüfung findet in Form einer Einzelprüfung statt und ist praxisnah gestaltet. Gegenstand der Prüfung ist eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag. Die Prüfung bezieht sich vor allem auf die Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit.
Das Fachwissen der Prüfungskandidaten wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft, allerdings sind im Bereich des Hörverstehens und in der korrekten Wiedergabe der Diagnose und der entsprechenden Therapieempfehlung eine korrekte Begriffsdefinition, sowie eindeutige Verwendung der medizinischen Fachtermini im Arzt-Arzt-Gespräch zwingend erforderlich.
Der Aufbau der Fachsprachenprüfung gliedert sich wie folgt. Sie besteht aus drei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern:
Arzt-Patienten-Gespräch
Der Prüfungskandidat führt gegenüber einem simulierten Patienten, den ein ärztliches Mitglied des Prüfungsausschusses spielt, ein Anamnesegespräch durch. Er formuliert und erläutert Verdachtsdiagnosen, macht Vorschläge zur weiteren Diagnostik und Therapie und erklärt dem Patienten die vorgesehen Maßnahmen. Auf Rückfragen des Patienten muss angemessen reagiert werden können. An dieser Stelle ist das Hörverständnis zentraler Prüfungsbestandteil. Zudem wird geprüft, inwieweit der Kandidat auf den Patienten eingehen und entsprechende Rückfragen stellen kann.
In diesem Prüfungsteil muss der Prüfungskandidat die Angaben des Patienten sicher verstehen können sowie eine für einen Patienten klar verständliche Sprache unter Verwendung möglichst weniger Fremdwörter und medizinischer Fachtermini im Vordergrund verwenden.
Der Prüfungskandidat darf sich währenddessen schriftliche Aufzeichnungen machen.
Dokumentation
Der Prüfungskandidat trägt die im Rahmen des Arzt-Patienten-Gesprächs gewonnenen, medizinisch relevanten Informationen in einem Arztbericht schriftlich zusammen. Dazu erhält der Prüfungskandidat einen Anamnesebogen. Die gegebenenfalls während des Arzt-Patienten-Gesprächs angefertigten Aufzeichnungen dürfen genutzt werden. Ebenso darf das zur Verfügung gestellte medizinische Fachwörterbuch verwendet werden.
Die Dokumentation findet in einem separaten Raum statt. Mitarbeiter der Kammer beaufsichtigen diesen Prüfungsteil und sorgen für die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben, sodass sich der Kandidat auf seine Prüfung konzentrieren kann.
Arzt-Arzt-Gespräch
Im dritten Teil der Prüfung findet eine Patientenvorstellung im Rahmen eines Übergabegesprächs mit einem ärztlichen Kollegen statt. Der Prüfungskandidat gibt die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an ein ärztliches Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Die Informationen sollen dabei strukturiert – hierbei unter Verwendung des medizinischen Fachwortschatzes – dargestellt werden können. Anschließend antwortet der Prüfungskandidat auf Fragen des Prüfers.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen die Bewertung der Prüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema vor und teilen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung dem Prüfungskandidaten mit.
Das Prüfungsergebnis wird im Anschluss durch die Bezirksärztekammer dem Regierungspräsidium Stuttgart mitgeteilt. Die weitere Bearbeitung erfolgt dort. Im Falle des Nichtbestehens kann die Fachsprachenprüfung mehrmals wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt.
Wir empfehlen den Kandidaten im Falle des Nichtbestehens eine zirka dreimonatige Wiedervorbereitungszeit einzuplanen. Bei Wiederholungsprüfungen ist jeweils die Gebühr in Höhe von 350 Euro erneut zu entrichten.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
01.09.2015