Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
-Referat 53-
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz

http://lsjv.rlp.de/gesundheit/recht-der-heilberufe/aerzte/

Nachweis Allgemeine Deutschkenntnisse

keine Nachweise erforderlich; Sprachenntnisse werden komplett in der Deutschkenntnisprüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen geprüft

Nachweis Fachsprachenkenntnisse Medizin

keine Nachweise erforderlich; Sprachenntnisse werden komplett in der Deutschkenntnisprüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen geprüft

Modelltests

Modelltests finden Sie hier.

Stand

01.09.2015